Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei prothetischer Versorgung nach Amputation im Hüft-, Oberschenkel-, Knie-Bereich, geeignet für Modular-Bauweise, (unilaterale) Versorgung
Die Versicherte oder den Versicherten, die mit einem besonders hohen zusätzlichen Bedarf einer gangphasenadaptierten, komplexen Steuerung eines kombinierten Knie-/Fuß-Passteilsystems mit dem Ziel, die im Einzelfall höheren Anforderungen an die Sicherheit, die über den Sicherheitsstand der einzeln angesteuerten Passteile hinausgeht, zu gewährleisten.
Standstabilität, Adaption an unterschiedliche Untergründe
- Zur Harmonisierung des Gangbildes, dem möglichen Verzicht einer Gehhilfe sowie Reduktion der auf den Stumpf einwirkenden Kräfte
Für Versicherte, die in Abhängigkeit ihres Allgemein- und Kräftezustandes und der Stumpfsituation in der Lage sind, die Gebrauchsvorteile der vernetzten Passteilsysteme über den gesamten Alltag nutzen zu können. Die Prothese ermöglicht es den Versicherten intuitiv, das heißt ohne Kontrolle der Gangphasen, insbesondere der Steh- und Gehsicherheit, beliebige Wegstrecken mit wechselnden Geschwindigkeiten, auch im Terrain zurücklegen zu können. Das Versorgungsziel ist die Teilhabe am Alltagsleben – vergleichbar der gesunden Person. Ein funktioneller Zugewinn bedeutet, dass z. B. auf eine zusätzliche Gehhilfe verzichtet werden kann.
Zur Exploration der erforderlichen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Passteilauswahl, entsprechend der Störung der Funktion und Struktur, den Aktivitäten der Versicherten oder des Versicherten sowie dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe am Alltagsleben ist eine umfassende kontextbezogene statische und dynamische Befunderhebung erforderlich. Das erfordert eine ganzheitliche Betrachtung und vergleichende Ganganalyse – im Einzelfall auch im Ganglabor.
Geeignet für Mobilitätsgrad/Aktivitätsniveau:
1. Innenbereichsgeher: (-)
2. Eingeschränkter Außenbereichsgeher: (+)
3. Uneingeschränkter Außenbereichsgeher: (+)
4. Außenbereichsgeher mit besonders
hohen Ansprüchen: (0)
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Versorgungsbereich gemäß Empfehlungen nach § 126 SGB V: 24 A/B