Online Status
nicht besetzt
Indikation
Aufgrund zerebrovaskulären Ereignisses (Blutung, Infarzierung) zentral gelähmte Muskulatur in zeitlicher Nähe zum Lähmungsereignis, wenn durch die intentionsabhängige, EMG-getriggerte bzw. -initiierte Elektrostimulation, zusätzlich zur intensiven Physiotherapie, ein weiterer Funktionszuwachs bzw. die Beschleunigung der Erholung der motorischen Funktion im Bereich der oberen Extremitäten, besonders hinsichtlich der Handfunktion, zu erwarten ist
Der Geräteeinsatz setzt eine Erprobungsphase - im stationären/teilstationären-rehabilitativen Rahmen - voraus. Durch diese muss der funktionelle Zugewinn erkennbar geworden sein und mit Fortsetzung der Behandlung im ambulanten Rahmen in einem in der Regel auf drei Monate zeitlich begrenzten Zeitraum noch als verbesserungsfähig erkannt werden können. Darüber hinausgehende Verordnungen sind in der Regel nicht indiziert, da kein weiterer Funktionszuwachs zu erwarten ist.
Für den Einsatz im ambulanten Bereich bedarf es einer sichergestellten engmaschigen Betreuung und Überwachung des Therapieerfolges durch mit dem Behandlungsverfahren vertraute Ärztinnen oder Ärzte (insbesondere Neurologin oder Neurologe/Internistin oder Internist/Orthopädin oder Orthopäde/Ärztin oder Arzt für physikalische und rehabilitative Medizin).
Die Versicherte oder der Versicherte selbst und ggf. eine Hilfsperson müssen kognitiv zur Geräteanwendung im häuslichen Bereich in der Lage sein. Die Versicherte oder der Versicherte muss gut motiviert und zur aktiven Mitarbeit (willkürliches Erzeugen von EMG-Signalen im lähmungsbetroffenen Muskel) befähigt und ferner in der Lage sein, die engmaschige ärztliche und physiotherapeutische Supervision im Rahmen des Therapiekonzeptes zu gewährleisten.
Es ist zu beachten, dass neben der Aufklärung über das Behandlungskonzept die medizinische Einweisung (z. B. Elektrodenlage, Parametereinstellung) unter ärztlicher Anleitung zu erfolgen hat. Die Einweisung in die Handhabung und Bedienung des Gerätes muss durch eine vom Hersteller geschulte oder autorisierte Person erfolgen. Dies kann auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sein.
Kontraindikationen und Anwendungseinschränkungen:
- Elektrostimulations- bzw. Elektrotherapiegeräte dürfen bei Versicherten mit aktiven Implantaten (z. B. Schrittmacher, Defibrillator) und metallischen Implantaten im Elektrodenauflageareal nur nach Rückversicherung mit den Geräte- und Implantathersteller eingesetzt werden.
- Die Kontraindikationen des Geräteherstellers sind zu beachten
- Sensibilitätsgestörte Haut, z. B. bei Zustand nach Strahlentherapie, Verbrennungen im Elektrodenauflageareal
- Hautdefekte (Verletzungen, Ulzerationen) und akute Entzündungen der Haut und der Unterhaut im Elektrodenauflageareal
- Der Geräteeinsatz ist auch kontraindiziert, wenn die Versicherte oder der Versicherte und/oder die ggf. erforderliche Hilfsperson nicht in der Lage ist/sind, Risiko, Tragweite, Anwendungs- und Durchführungsprinzipien zu erkennen, und die Versicherte oder der Versicherte nicht zur aktiven Mitarbeit, d. h. Initiierung von per Oberflächen-EMG-ableitbaren Myopotentialen befähigt oder motiviert ist.
- Bei einer Schwangerschaft sollte eine Anwendung nur nach Rückversicherung mit den Geräteherstellern und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt/der Gynäkologin oder dem Gynäkologen erfolgen.